11.11.2011

Rechnungsversand per E-Mail ist jetzt erlaubt.

Jetzt ist es amtlich: Rückwirkend zum 1. Juli 2011 können Rechnungen per E-Mail verschickt werden, ohne dass es dazu einer „qualifizierten digitalen Signatur“ bedarf. Die war nämlich bislang notwendig, um die Authentizität des Absenders sicherzustellen. Etliche Betriebsprüfer monierten in der Vergangenheit signaturlos verschickte Rechnungen und verweigerten die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer.